- Klebeparkett
- Massivparkett
- Fertigparkett
- Holzpflästerung
- Stirn-, Hirnholzparkett
Werden nach der Verklebung geschliffen und oberflächenbehandelt.
Unsere Verlegearten
- Parkett abgesperrt mit diversen Deckschichten 2,4, 6, 8mm
- Riemen verschiedene Längen und Breiten und Oberflächenbehandlungen.
- Verschiedene Muster und Zusammenstellungen möglich werden vollflächig geklebt.
- 3-Schicht Parkett
- Riemen mit Nut und Kamm oder Click-Verbindung
- verlegt auf Trittschallunterlage
Verbindung der einzelnen Elemente untereinander, aber nicht verbunden mit der Unterlage.
- Fertigparkett
- Spezialausführungen von Massivparket
Parkettelemente werden mittels Nägel, Schrauben oder Klammern mit der nagelbaren Unterkonstruktion verbunden.
- Massivparkett
- Riemenböden
- Bretterböden
- Fertigparkett
- Wird auf eine Unterkonstruktion genagelt
- Alle Varianten, Längen, Breiten und Holzarten möglich
- Wird nach der Verlegung geschliffen und oberflächenbehandelt
- 2-Schicht Parkett
- Alle Varianten, Längen, Breiten und Holzarten möglich
- Kann auf Bestellung selbt entworfen werden
- Wird vollflächig geklebt
- Wird nach der Verlegung geschliffen und oberflächenbehandelt
- Treppentritte massiv oder mit Parkett verlegt
- sind immer Massanfertigungen
- Sie werden nach den Gegebenheiten und Ihren Wünschen angefertigt
- Massiv oder furniert
- werden in jeder Höhe angeboten
- Spezialleisten auf Ihren Wunsch hergestellt
Die Verlegearbeit
Bei der Verlegung von einfachen Parkettmustern (z. B. Mosaikparkett, Klebeparkett parallel/englisch usw.) ohne Wandfriese wird die Verlegung im Allgemeinen beginnend von einer günstigen Wand aus durchgeführt. Spezielle Einteilungen sind hier meist nicht üblich bzw. notwendig.
Der Auftragnehmer (Parkettleger) hat den Untergrund auf die Eignung für die Durchführung seiner Leistung (Parkettverlegung) zu prüfen. Stellt er Mängel fest, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Da ein einwandfreier Untergrund eine der wichtigsten Voraussetzungen für die fachgerechte Verlegung und das spätere Verhalten des Parkettbodens ist, sind die Prüfung und Vorbereitung von grösster Bedeutung. Neben der Prüfpflicht hat der Handwerker auch eine allgemeine Sorgfalts- bzw. Hinweispflicht.
Bei der Beurteilung des Untergrundes sind vom Parkettleger auch die Parkettart (Kräfte durch Verlegemuster, Holzdicke und Holzart) und die auf den Boden einwirkenden Beanspruchungen (z. B. Fahrverkehr im Industriebau) zu berücksichtigen.
Bei allen Mängeln gilt das Verursacherprinzip, d. h. sie müssen gemeldet und vom Verursacher beseitigt oder wenn der Parkettleger beauftragt wird, gegen Bezahlung behoben werden.
Die Prüfung erfolgt mit dem CM-Gerät (Calzium-Carbid-Methode). Über die Messergebnisse und die Lage der Messpunkte ist zweckmässigerweise ein Protokoll anzulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf Anfrage über Art, Aufbau und Verlegezeitpunkt des Untergrundes zu informieren.
Mit Ausnahme von Unterlagsböden mit Bodenheizung, bei denen die Messung vorsichtig in ca. 3 cm Tiefe erfolgt, wird die Messung an mehreren Orten möglichst über die gesamte Dicke des Unterbodens durchgeführt. Es ist darauf zu achten, dass vorhandene Feuchtigkeitsisolationen nicht beschädigt werden. Ist der Feuchtigkeitswert höher als die zulässigen Grenzwerte, so muss mit der Verlegung noch gewartet werden.
Das Aussehen eines Parkettbodens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es steht jedoch ausser Zweifel, dass der Parkettleger den grössten Einfluss auf Aussehen und Qualität des fertigen Bodens ausübt. Seine Sachkenntnis und seine Sorgfalt entscheiden darüber, ob das Parkett zu einer fugenlosen, schönen Fläche verlegt wird und damit den Bewohnern der Räume Freude bereitet.
Bei der schwimmenden Verlegung werden Parkettelemente (oder Verlegeplatten) miteinander verbunden ohne feste Verbindung mit der Unterkonstruktion. Vor allem mehrschichtige Fertigparkettarten und spezielle Massivelemente können schwimmend verlegt werden.